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E-Scooter: Eine gute Idee, schlecht umgesetzt?

von Klasse 7a, Heinrich-von-Gagern-Gymnasium

Markus Dietz von der Polizei Frankfurt beantwortete die Fragen der Schülerinnen und Schüler zum Umgang mit E-Scootern. Foto: 7a

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Die Klasse 7a des Heinrich-von-Gagern-Gymnasiums hat sich mit den Vor- und Nachteilen von E-Scootern im Straßenverkehr auseinandergesetzt. Dafür hat sie mit der Polizei und einer Vertriebsfirma von E-Rollern gesprochen.

Auf dem Bürgersteig, an Straßenecken, vor Haustüren und Haltestellen und nicht selten auch im Weg – überall stehen sie: E-Scooter. In Deutschland gibt es sie seit 2019, seitdem prägen sie das Straßenbild und sind aus dem Verkehr nicht mehr wegzudenken. Während die einen sie für ein praktisches und umweltfreundliches Fortbewegungsmittel halten, beklagen andere die hohe Unfallrate und empfinden sie eher als Störfaktor. Was sind sie nun – eine Plage oder ein Geschenk?

Um uns einer Antwort auf diese Frage zu nähern, haben wir sowohl mit der Polizei als auch mit einer Vertriebsfirma von E-Rollern gesprochen.

Vorschriften für E-Scooter im Straßenverkehr

Tanja Linnemann und Markus Dietz von der Polizei Frankfurt erläuterten uns, welche Regeln im Allgemeinen im Straßenverkehr für E-Scooter gelten. So beträgt beispielsweise die maximal zugelassene Geschwindigkeit 20 Kilometer pro Stunde. Zudem ist das Fahren lediglich auf Radwegen und nur dann auf der Straße erlaubt, wenn kein Radweg zur Verfügung steht. Gehwege sind grundsätzlich tabu. Auch ist das Fahren zu zweit oder gar zu mehrt, das uns nicht selten auf der Straße begegnet, untersagt. Während diese Bestimmungen den meisten durchaus bewusst sind, dürfte es den einen oder anderen erstaunen, dass es auch eine Gewichtsbegrenzung gibt. Wer nämlich über 100 Kilogramm wiegt, darf strenggenommen nicht mit einem E-Scooter fahren. Auf unsere Frage, wie dies denn kontrolliert und ob bei Missachtung dieser Vorgabe streng durchgegriffen werde, räumte Frau Linnemann mit einem Lächeln ein, dass man hier durchaus auch gewillt sei, ein Auge zuzudrücken.

Anders verhält es sich bei einer Überschreitung der Altersgrenze. Während man auf privaten Rollern bereits ab 14 Jahren am Straßenverkehr teilnehmen darf, dürfen Mietgräte erst ab 18 Jahren genutzt werden. Erkennt die Polizei nicht volljährige Jugendliche auf E-Scootern einer Verleihfirma, so droht ein Bußgeld zwischen zehn und 100 Euro. Bei noch nicht Strafmündigen müssen zumeist die Eltern zahlen. Bei Jugendlichen ab 16 Jahren entscheiden Richterinnen und Richter häufig, dass die Jugendlichen die Strafe selbst von ihrem Taschengeld abstottern oder Sozialstunden leisten müssen.

E-Scooter als umweltfreundliche Alternative?

Einen anderen Blick auf E-Scooter als die Polizei haben die Firmen, die diese Geräte selbst vertreiben. Dafür haben wir ein Interview mit einem Mitarbeiter der Firma „E-Roller Bayern“ geführt. Am Telefon zählte uns dieser vor allem die Vorteile auf: Seine Roller seien umweltfreundlicher als Autos, da sie mit Solarstrom betrieben werden können. Zudem seien sie ein vergleichsweise preiswertes und besonders praktisches Fortbewegungsmittel, da man keinen Führerschein benötige und sie an jeder Straßenecke zu finden seien. Den häufigen Einwand, dass nur wenige Menschen vom Auto auf den E-Scooter umsteigen würden, sondern vielmehr die Roller Fahrräder verdrängen würden, räumte er aus. Er verwies darauf, dass er immer noch sehr viele Fahrräder in seinem Alltag beobachte. Die steigende Nachfrage nach E-Scootern führe er darauf zurück, dass es die Autofahrer seien, die zunehmend auf Roller umsteigen würden.

Die Kehrseite der E-Scooter-Revolution: Unfälle und Verkehrsprobleme

Ein Thema, auf das der Mitarbeiter seinen Fokus wenig lenkte, waren die Unfälle, die durch E-Roller täglich verursacht werden. Markus Dietz von der Frankfurter Polizei berichtete uns, dass im Jahr 2021 allein in Frankfurt am Main 433 Verkehrsunfälle im Zusammenhang mit E-Scootern verzeichnet wurden, von denen 351 Rollerfahrerinnen und Rollerfahrer die Unfälle selbst verursacht haben. Die Polizei schätzt, dass durch die steigende Anzahl an Rollern jährlich etwa 150 Unfälle hinzukommen. Glücklicherweise endete in Frankfurt bislang noch keiner davon tödlich, einige jedoch mit schweren Verletzungen. Die häufigste Ursache ist der Einfluss von Alkohol. Dass angetrunkener Mut am Lenker nur selten guttut, ist bekannt. Doch auch die Handynutzung beim Fahren führt oft zu Unfällen.

Einen anderen großen Aufreger im Alltag stellen die unsachgemäß abgestellten Geräte dar. Wer kennt es nicht: Ein umgefallener E-Scooter versperrt den Fahrrad- oder Gehweg, die Einfahrt oder den Parkplatz. Dabei ist es nicht gestattet, dass die abgestellten Roller Fahrradfahrer, Fußgänger und insbesondere blinde Menschen oder Rollstuhlfahrer beeinträchtigen. Neu für uns war, dass es nicht nur für Falschparker von Autos, sondern auch von E-Scootern Strafzettel gibt. Außerdem existiert online eine offizielle Meldeseite für unzulässig abgestellte Mietgeräte. So kann man unter scooter-melder.de seinem Ärger nicht nur Luft machen, sondern auch dazu beitragen, die Verkehrssituation zu verbessern.

Bei unserem Gespräch gab sich die Polizei trotz der Gefahren, auf die sie uns hinwiesen, insgesamt neutral gegenüber E-Scootern. Auch wenn sie selbst diese im Dienst nicht nutzen würden, obliege es ihnen nicht, die Geräte grundsätzlich gutzuheißen oder zu verbieten. Vielmehr gehe es ihnen primär um die Gewährleistung von Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer. Wir finden, dass man die Nachteile und Probleme, die mit der Nutzung von E-Scootern einhergehen, nicht aus den Augen verlieren sollte. Obwohl sie in vielerlei Hinsicht ein hilfreiches Fortbewegungsmittel sind, sollte man Wege suchen, um über die Regeln und den Sinn ihrer Einhaltung noch stärker aufzuklären. Denn E-Scooter können nur dann keine Plage sein, wenn der Umgang mit ihnen ein verantwortungsbewusster ist.